DER VERMITTLER
Die Dienste eines Immobilienberaters sind unabdingbar für Ausländer, die weder die Sprache in Wort und Schrift beherrschen noch mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut sind. Jedoch nicht jeder Anbieter ist kompetent und leistungsbereit. Das Wort "Service" wird im italienischen Dienstleistungsgewerbe ziemlich klein geschrieben: Einheimische Makler bieten so gut wie keinen Service. Zugereiste oder auswärtige Hobby-Makler sind oft selbst nicht besser dran als ihre Kunden. Unser Tip: Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse unbedingt auf die folgenden Kriterien. Kriterien, die für uns und unsere seriösen Mitbewerber selbstverständlich sind: Wenn Sie all diese Kriterien heranziehen und auch die Leistungen vergleichen, können Sie leicht selbst die "good guys " von den „bad guys"- die schwarzen von den weißen Schafen - unterscheiden.

Übrigens: Viele Kunden haben inzwischen unseren Rat aufgegriffen und fragen nach der Verkaufsberechtigung.
Hier ein paar der typischen Ausreden warum man eine solche Berechtigung nicht vorlegen kann:

"Die Procura gilt nur für einen kurzen Zeitraum und da lohnt es sich nicht"
" So eine Procura nützt nichts, hier macht sowieso jeder, was er will"
"Kein Hausverkäufer würde sich auf so etwas einlassen"
und das tollste: "Mit solch einer Procura wird es teurer"
Ausreden eben...

Es gibt noch eine italienische Spezialität beim Angebot von Immobilien, über die Sie unbedingt informiert sein müssen damit Sie nicht womöglich eine teure Überraschung erleben, wenn es ans Zahlen der Provision geht:
An manchen Grundstücken sehen Sie eine sogenannte "cartella". Das ist ein Verkaufsschild auf dem meist das Wort "vendesi" , also "zu verkaufen" steht. Wenn dieses Schild nicht erkennbar von einem professionellen Immobilienvermittler aufgestellt wurde, sondern vom Eigentümer selbst, seien Sie sehr vorsichtig, falls   Ihnen das Objekt während einer Besichtigungsreise gleich von mehreren Maklern gezeigt werden soll. Die Eigentümer haben es dann nämlich meist nicht einem einzigen Makler an die Hand gegeben, sondern allgemein zum Verkauf ausgeschrieben. Jeder der vorbeikommt, kann sich also die meist angegebene Telefonnummer das Eigentümers notieren und die Immobilie einem Kunden anbieten. Und das geschieht zu den unterschiedlichsten Preisen. Denn manche Vermittler machen sich gar nicht erst die Mühe, den Eigentümer um Erlaubnis zu bitten. Sie geben einen   geschätzten Preis an, den sie vielleicht vom Hörensagen kennen. Andere erkundigen sich sehr wohl nach dem Preis, geben den Kunden aber einen weitaus niedrigeren als den vom Eigentümer geforderten an. Und zwar in der Hoffnung, der werde sich bei einem entsprechenden Angebot schon darauf einlassen. Und dann gibt es auch solche, die von sich aus "draufkalkulieren" um einen Verhandlungsspielraum zu haben. Auf diese Weise kann ein und dieselbe Immobilie von fünf Maklern zu fünf verschiedenen Preisen angeboten werden, wobei nicht der mit dem billigsten Angebot unbedingt der seriöseste sein muss, wenn man bei dieser Art Geschäfte zu machen, überhaupt von seriös reden kann. Manche lassen auch das Verkaufsschild ganz einfach "mitgehen", um so vor dem Kunden den Anschein der Seriosität und des Alleinauftrags zu erwecken. Wir kennen einen Hausbesitzer, dem das Verkaufsschild sechs mal entwendet wurde.
Die Gefahr für den Kunden besteht nun darin: Derjenige Makler, der Ihnen die Immobilie als erster zeigt, hat Sie Ihnen "nachgewiesen" und hat damit ein Recht  auf Vermittlungsprovision, wenn es zum Abschluss kommt. Und zwar auch für den Fall, daß Sie gar nicht über ihn, sondern über einen anderen kaufen, der Ihnen ein "günstigeres" Angebot gemacht hat. In dem Fall wären dann zwei Vermittlungsprovisionen fällig. Und das kann - bei Provisionen zwischen 4 und 6 Prozent ganz schön ins Geld gehen.
Auch hier ist es das beste, Sie lassen sich bei jeder Immobilie, für die Sie sich ernsthaft interessieren, spätestens beim Vertragsabschluss das Alleinverkaufsrecht des Vermittlers nachweisen. Und hüten Sie sich davor, eine Immobilie zwei oder mehrfach zu besichtigen. Am besten sagen Sie   gleich: Dieses Objekt  habe ich schon gesehen. Haben Sie einen Alleinauftrag?" Die Rechtslage ist eindeutig: Provision erhält entweder der Vermittler mit einem Allleinauftrag oder wenn es keinen Allleinauftrag gibt, derjenige Vermittler, der Ihnen die Immobilie zuerst gezeigt und damit nachgewiesen hat. Aber: sollten Sie nicht beim ersten Vermittler kaufen, sondern bei einem zweiten, dann werden zwei Vermittlungsgebühren fällig. Eine für den "Nachweiser" und eine für denjenigen, der den Kauf vermittelt hat.
Leider hat sich eine entprechende Praxis auch bereits im Internet ausgebreitet. Wir haben auf den sites von Mitbewerbern bereits Fotos von Immobilien entdeckt, die wir schon vor geraumer Zeit verkauft hatten. Und die Fotos waren darüberhinaus ganz eindeutig die unseren: Einfach heruntergeladen. In einem ganz besonders krassen Fall weigert sich ein Vermittler, der groß in deutschen Printmedien inseriert, ein Objekt von seiner website zu nehmen, an dem wir selbst als Miteigentümer beteiligt sind!
Wie Sie sich bei "Mehrfachangeboten" im Netz sichern: Beachten Sie die oben angegebenen Kriterien, die Sie die "good guys" von den "bad guys" unterscheiden lässt, wobei eine gutgemachte website nicht immer der Nachweis von Seriosität sein muss. Und: Auch wer nicht besonders viel im Internet hermacht, kann trotzdem ein seriöser Vermittler sein.

DER KAUF