Übrigens: Viele
Kunden haben inzwischen unseren Rat aufgegriffen und fragen nach der Verkaufsberechtigung.
Hier ein paar der
typischen Ausreden warum man eine solche Berechtigung nicht vorlegen kann:
"Die Procura gilt
nur für einen kurzen Zeitraum und da lohnt es sich nicht"
" So eine Procura
nützt nichts, hier macht sowieso jeder, was er will"
"Kein Hausverkäufer
würde sich auf so etwas einlassen"
und das tollste:
"Mit solch einer Procura wird es teurer"
Ausreden eben...
Es gibt noch eine
italienische Spezialität beim Angebot von Immobilien, über die
Sie unbedingt informiert sein müssen damit Sie nicht womöglich
eine teure Überraschung erleben, wenn es ans Zahlen der Provision
geht:
An manchen Grundstücken
sehen Sie eine sogenannte "cartella". Das ist ein Verkaufsschild auf dem
meist das Wort "vendesi" , also "zu verkaufen" steht. Wenn dieses
Schild nicht erkennbar von einem professionellen Immobilienvermittler aufgestellt
wurde, sondern vom Eigentümer selbst, seien Sie sehr vorsichtig, falls
Ihnen das Objekt während einer Besichtigungsreise gleich von mehreren
Maklern gezeigt werden soll. Die Eigentümer haben es dann nämlich
meist nicht einem einzigen Makler an die Hand gegeben, sondern allgemein
zum Verkauf ausgeschrieben. Jeder der vorbeikommt, kann sich also die meist
angegebene Telefonnummer das Eigentümers notieren und die Immobilie
einem Kunden anbieten. Und das geschieht zu den unterschiedlichsten Preisen.
Denn manche Vermittler machen sich gar nicht erst die Mühe, den Eigentümer
um Erlaubnis zu bitten. Sie geben einen geschätzten Preis
an, den sie vielleicht vom Hörensagen kennen. Andere erkundigen sich
sehr wohl nach dem Preis, geben den Kunden aber einen weitaus niedrigeren
als den vom Eigentümer geforderten an. Und zwar in der Hoffnung, der
werde sich bei einem entsprechenden Angebot schon darauf einlassen. Und
dann gibt es auch solche, die von sich aus "draufkalkulieren" um einen
Verhandlungsspielraum zu haben. Auf diese Weise kann ein und dieselbe Immobilie
von fünf Maklern zu fünf verschiedenen Preisen angeboten werden,
wobei nicht der mit dem billigsten Angebot unbedingt der seriöseste
sein muss, wenn man bei dieser Art Geschäfte zu machen, überhaupt
von seriös reden kann. Manche lassen auch das Verkaufsschild ganz
einfach "mitgehen", um so vor dem Kunden den Anschein der Seriosität
und des Alleinauftrags zu erwecken. Wir kennen einen Hausbesitzer, dem
das Verkaufsschild sechs mal entwendet wurde.
Die Gefahr für
den Kunden besteht nun darin: Derjenige Makler, der Ihnen die Immobilie
als erster zeigt, hat Sie Ihnen "nachgewiesen" und hat damit ein Recht
auf Vermittlungsprovision, wenn es zum Abschluss kommt. Und zwar auch für
den Fall, daß Sie gar nicht über ihn, sondern über einen
anderen kaufen, der Ihnen ein "günstigeres" Angebot gemacht hat. In
dem Fall wären dann zwei Vermittlungsprovisionen fällig. Und
das kann - bei Provisionen zwischen 4 und 6 Prozent ganz schön ins
Geld gehen.
Auch hier ist es
das beste, Sie lassen sich bei jeder Immobilie, für die Sie sich ernsthaft
interessieren, spätestens beim Vertragsabschluss das Alleinverkaufsrecht
des Vermittlers nachweisen. Und hüten Sie sich davor, eine Immobilie
zwei oder mehrfach zu besichtigen. Am besten sagen Sie gleich:
Dieses Objekt habe ich schon gesehen. Haben Sie einen Alleinauftrag?"
Die Rechtslage ist eindeutig: Provision erhält entweder der Vermittler
mit einem Allleinauftrag oder wenn es keinen Allleinauftrag gibt, derjenige
Vermittler, der Ihnen die Immobilie zuerst gezeigt und damit nachgewiesen
hat. Aber: sollten Sie nicht beim ersten Vermittler kaufen, sondern bei
einem zweiten, dann werden zwei Vermittlungsgebühren fällig.
Eine für den "Nachweiser" und eine für denjenigen, der den Kauf
vermittelt hat.
Leider hat sich
eine entprechende Praxis auch bereits im Internet ausgebreitet. Wir haben
auf den sites von Mitbewerbern bereits Fotos von Immobilien entdeckt, die
wir schon vor geraumer Zeit verkauft hatten. Und die Fotos waren darüberhinaus
ganz eindeutig die unseren: Einfach heruntergeladen. In einem ganz besonders
krassen Fall weigert sich ein Vermittler, der groß in deutschen Printmedien
inseriert, ein Objekt von seiner website zu nehmen, an dem wir selbst als
Miteigentümer beteiligt sind!
Wie Sie sich bei
"Mehrfachangeboten" im Netz sichern: Beachten Sie die oben angegebenen
Kriterien, die Sie die "good guys" von den "bad guys" unterscheiden lässt,
wobei eine gutgemachte website nicht immer der Nachweis von Seriosität
sein muss. Und: Auch wer nicht besonders viel im Internet hermacht, kann
trotzdem ein seriöser Vermittler sein.