Italienische Banken gewähren - auch an Ausländer - Kaufkredite in Höhe der Hälfte bis drei Viertel des geschätzten Wertes der Immobilie. Je höher diese Schätzung ausfällt, desto höher logischerweise der Kredit. Wir arbeiten mit einer Anzahl von beeidigten Schätzern zusammen, die nicht ausschließlich die strengen Maßstäbe des italienischen Marktes anlegen, sondern durchaus den Marktwert solcher lmmobilien auf dem Markt mit Ausländem im Auge haben... Italienische Banken gewähren auch Kredite für Restaurierung bzw.Renovierung, oft bis zur Höhe der geschätzten Kosten. Hier wird meist ein verbindlicher Kostenvoranschlag eines Geometers zugrundegelegt. Unsere Geometer sind mit dieser Aufgabe bestens vertraut...
In Zeiten des Euro haben sich auch in Italien
die Konditionen für die Kunden deutlich verbessert. Neuester Stand
(1. Quartal 2002): Eine beträchtliche Anzahl von Bankinstituten in
der Region Marche hat sich auf deutsche Kundschaft eingestellt und gewährt
Sonderkonditionen. So zahlt man derzeit 1-1,5 % Zinsen über dem Eu-Ribor.
Das bedeutet konkret: 4,5 -5 % effektiver Zins. Bei 100prozentigerAuszahlung.
Ein Produkt der Banken heisst: "Fest auf zwei Jahre. Danach wird der Zins
neu festgelegt". Die Banken empfehlen derzeit bei sinkenden Zinsen
einen Abschluss auf Gleitzins-Basis. Festzinssätze können beantragt
werden. Hier muss man jedoch noch mit ca 6,2 Prozent Zins rechnen.
Es gibt Vergünstigungen für das erste Haus in Italien.
Die Hypothekenkredite werden gewährt auf 20 bis 30 Jahre je nach Lebensalter
des Antragstellers. Bis 50 Jahre kann man noch mit 30 Jahren Laufzeit rechnen.
Im Unterschied zu Deutschland können die Kredite bei minimalen Strafzinsen
vorzeitig getilgt werden (üblich ist etwa 2% auf den Restwert).
Wichtigste Bedingung: Der Antragsteller muss den Nachweis führen,daß
er in der Lage ist, die laufenden Zinsen und Tilgungsraten zu bezahlen,
zum Beispiel durch Steuererklärungen, Bilanzen oder sonstige Einkommensnachweise.
Hilfreich ist auch der Nachweis eines ständigen Kontos im Heimatland.
In jedem Fall muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden, bei Eheleuten auch
der Trauschein...
Unser Büro vermittelt solche Finanzierungen
auf Honorarbasis (siehe Geschäftsbedingungen). Allerdings ausschliesslich
an unsere eigenen Kunden, die bei uns für eine Immobilie abgeschlossen
haben.
Wer sich dafür interessiert: Hier ist das
Muster eines typischen italienischen Hypothekenvertrages:
(Angaben in Lire sind natürlich durch €
zu ersetzen)
EINHEITLICHER VERTRAG ÜBER GRUNDKREDIT
laut Verordnung Art. 38 und folgende der D. lgs.
vom 1. September 1993, Nr. 385
(AUF DEM EINSCHREIBUNGSSCHEIN ANZUGEBEN)
R E P U B L I K I T A L I E N
Im Jahr ...........................................,
am .................. des Monats ................. in .........................,
in den Räumlichkeiten von ...................... sind vor mir - Dott.
..............., Notar in ............................, eingetragen in
der Notariatskammer von .............. - folgende Parteien erschienen:
- für die (Name der Bank)., mit Sitz in
............., Via ..........., Steuernummer ........, im Handelsregister
von ........., der vom Gericht in ..... geführt wird, unter der Nummer
......eingetragen, Dachgesellschaft der Bankengruppe ......, eingetragen
in der Bankenliste der Banca d’Italia unter der Nr. ......, mit einem Gesellschaftskapital
von Lit. ........ und im Zuge dieses Vertrages “Bank” genannt, Herr ..........................................…………………………………………………
- für die andere Partei, die im Zuge dieses
Vertrages “DARLEHENSEMPFÄNGER” genannt wird, Herr……....................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................
- im Beisein des/der dritten Hypothekenbesteller/s,
die im Zuge dieses Vertrages “DRITTE/R HYPOTHEKENBESTELLER” genannt wird/werden,
Herr/die Herren: ..........................................................................................................................................................................................................................................................................
- - im Beisein des Bürgen, Herrn:..........................................................................................................................................................................................................................................................................
Die erschienenen Parteien, deren Identität,
Qualifizierung und vollen Geschäftsfähigkeit ich mich als Notar
vergewissert habe, verzichten in ihrem und meinem Einverständnis auf
Zeugenbeistand.
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Sollte dieser Vertrag im Beisein einer Drittseite
als Bürge erfolgen, muß die Liste der erschienenen Parteien
folgendermaßen erweitert werden:
Derselbe Herr ................................................
in der Eigenschaft als “Bürge” , erklärt sich Mitbürge
des Darlehensempfängers und übernimmt dieselben Verpflichtungen
hinsichtlich der Banca delle Marche S.p.A. (Kapitalkredit, Zinsen, Un-
und Nebenkosten) und verspricht ausdrücklich, dieselben Verpflichtungen
zu erfüllen, falls der Hauptschuldner diesen gänzlich oder teilweise
nicht nachkommt. Zu diesem Zweck verzichtet der Bürge auf das Recht
der vorgängigen Vorausklage des Hauptschuldners sowie auf die vorgängige
Inanspruchnahme des Sicherungsgutes. Er entbindet die Banca delle Marche
S.p.A. ausdrücklich davon, Klage zu erheben und gegen den Hauptschuldner
zu führen, unter Verzicht auf die unter Art. 1957 c.c. genannten und
ihm zustehenden Rechte. Ferner verzichtet der Bürge auf das Rücktritts-
und Eintrittsrecht zum Nachteil der Kreditansprüche, die von
der Banca delle Marche S.p.A. geltend gemacht werden, und zu deren Gunsten
er jede eigene Forderung zurückstellt.
Ferner bestätigt er im voraus, daß
die Bürgschaft auch dann mit voller Wirkung aufrecht erhalten bleibt,
wenn das Eintreten der Rechte und Vorrechte der Banca delle Marche S.p.A.
nicht erfolgt, dies in ausdrücklicher Abweichung von den Vorschriften
der Art. 1955 und 2869 c.c.
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VORAUSGESCHICKT WIRD,
- daß die Bank, nachdem der vom Darlehensempfänger
gestellte Antrag und die vorgelegte Dokumentation geprüft wurden,
aufgrund der Art. 38 und folgende der D.lgs. 1/9/93, Nr. 386 - bereinigte
Fassung der Gesetze über das Bank- und Kreditwesen - nachfolgend T.U.
genannt, in Übereinstimmung mit nachfolgend aufgeführten Bedingungen
ein Darlehen in der Höhe von Lit ...........................................
eingeräumt.
- daß, der Darlehensempfänger - laut
Art. 25 der Gesetzesvorschrift vom 6/2/96, Nr. 52 - als Konsument/NICHT
als Konsument einzustufen ist.
Mit vorliegendem Vertrag wird folgendes vereinbart und festgesetzt:
ART. 1
Das Darlehen wird dem annehmenden Darlehensempfänger,
gemäß den Vorschriften über Bodenkredit unter Art. 38 und
folgende der T.U., mit den Bedingungen, Verpflichtungen und Voraussetzungen
gewährt, die sich aus den Gesetzesvorschriften, dem vorliegenden Vertrag
und den Vertragsbedingungen der allgemeinen Bedingungen ergeben, welche
- von den vertragschließenden Parteien und von mir als Notar unterzeichnet
- unter dem Buchstaben “A” beigelegt werden und wesentlicher sowie integrierender
Bestandteil dieses Vertrages sind; die Parteien bestätigen, diese
aufgrund einer zuvor erhaltenen Kopie gut zu kennen und vollständig
zu akzeptieren.
Der Darlehensempfänger bestätigt, bei
Vertragsunterzeichnung von der Bank und durch deren Vertreter die Summe
von
LIT ................................ (bzw. Lire
WIEDERH.) als Darlehen erhalten zu haben und quittiert dies.
ART. 2
Der Darlehensempfänger verpflichtet sich
mit vorliegendem Vertrag gleichfalls dazu, die Darlehenssumme, ausschließlich
der unter Punkt A) und B) des nachfolgenden Artikels 10 genannten Summen
zurückzuerstatten, die als unverzinsliche Garantiehinterlage zwecks
Erfüllung aller Verpflichtungen dienen, die sich für ihn aus
vorliegendem Vertrag und entsprechenden Beilagen ergeben.
Diese Garantiehinterlage kann ausgelöst
werden, vorbehaltlich des Rückbehaltungsrechts mit Rückgriffsrecht
auf den Besitz, das der Bank ausdrücklich zugesprochen wird,
und unter der Bedingung, daß der Darlehensempfänger innerhalb
von 30 Tagen ab heutigem Datum nachfolgende Vorkehrungen trifft:
- Beibringung von zwei beglaubigen Abschriften
des vorliegenden Vertrages, davon eine in vollstreckbarer Form;
- Beibringung der Unterlagen hinsichtlich der
ordnungsgemäßen Hypothekeneintragung als Absicherung für
das vorliegende Geschäft;
- Beibringung einer Kopie der Schadensversicherung
zugunsten der Bank gegen Brände, die durch Blitz oder Explosion im
allgemeinen entstehen; diesbezüglich siehe Artikel 8 des vorliegenden
Vertrages;
- Nachweis, daß der Darlehensempfänger
und/oder der/die dritte/-n Bürge/-n dem Vertrag ordnungsgemäß
beigewohnt hat/haben und über uneingeschränkten und unbelasteten
Rechtsgenuß verfügt/-en bis zu einem Zeitpunkt, der 10 Tage
nach der Bekanntmachung der zuvor erwähnten Hypothekformalitäten
einschließt.
- Erfüllung aller anderen Bedingungen, die
im vorliegenden Vertrag und den entsprechenden Beilagen festgelegt wurden.
Nach ungenutztem Ablauf des zuvor genannten
Termins, kann die Bank den Vertrag wegen Nichterfüllung seitens des
Darlehensempfängers als aufgehoben ansehen und die Garantiehinterlage
definitiv einziehen, unbeschadet des Rechts auf eventuellen Schadenersatz.
Im Falle einer Vertragsauflösung wie
unter zuvor genanntem Punkt, ist die Bank schon jetzt berechtigt, die Kaution
erstrangig zur Begleichung von Steuern und Unkosten zu verwenden, die auf
jeden Fall mit diesem Darlehen zusammenhängen und daher zur vorzeitigen
Löschung des Darlehens dienen.
Sollte die Garantiehinterlage für
zuvor genannte Maßnahmen oder zur Begleichung von Nebenforderungen
und Zahlungen, Hypothekenlöschung und andere damit zusammenhängende
Handlungen nicht ausreichend sein, verpflichtet sich der Darlehensempfänger
auch für seine Rechtsnachfolger, der Bank die zu diesem Zweck notwendige
Summe ohne Aufschub zu bezahlen.
Es wird bestätigt, daß auf Antrag des Darlehensempfängers die Freigabe der Summe durch Gutschrift auf das Konto Nr. ............................., das auf den Namen des Darlehensempfänger bei der Banca delle Marche S.p.A. in der Filiale ...................................... läuft, mit für die Bank befreiender Wirkung erfolgt.
ART. 3
Der Darlehensempfänger verbürgt sich
und seine Erfolgeberechtigten solidarisch und zur ungeteilten Hand, der
Bank, die mittels anwesendem Vertreter annimmt, die zuvor genannte Gesamtsumme
von LIT ............................. (bzw. Lire WIEDERH.) zurückzuerstatten,
und zwar mit einem Abzahlungssystem in ......................Jahren
(WIEDERH.)
durch Zahlung von ................... (WIEDERH.)
nachträglichen, gleichen und konstanten Monatszahlungen. Der jährlichen
Nominalzinssatz, aufgrund dessen die Raten berechnet werden, wird
gemäß nachfolgenden Abschnitten 1), 2), 3) festgelegt.
1) Für die ersten zwei Jahre ab Tilgungsbeginn:
zu einem FESTZINSSATZ von 3,75%. Eventuelle Vortilgungszinsen
werden zu einem Festzinssatz von 3,75% berechnet.
2) Für die beiden Jahre nach Ablauf des zweiten
Jahres:
Die Festlegung der Rate erfolgt gemäß:
A) Zinssatz Rate Swap (IRS) Brief 2 Jahre am letzten Werktag des Monats vor dem Referenzzeitraum, laut Publikation in der Tageszeitung “IL SOLE 24 ORE”, erhöht um ........................... Punkte.
B) Monatsdurchschnitt EURIBOR 6 Monate, Brief bezogen auf das Monat vor dem Referenzzeitraum, laut Publikation in der Tageszeitung “IL SOLE 24 ORE”, erhöht um ........................... Punkte.
Sollte der Zinssatz, der mit den unter Punkt A) genannten Kriterien berechnet wurde, unter dem Zinssatz liegen, der mit der Berechnung laut Punkt B) erzielt wird, werden die Raten für die beiden Jahre nach Ablaufen des zweiten Jahres zu einem Festzinssatz berechnet, so wie unter Punkt A) festgelegt, beziehungsweise gleich dem Zinssatz Rate Swap (IRS) Brief 2 Jahre, am letzten Werktag des Monats vor dem Referenzzeitraum, laut Publikation in der Tageszeitung “IL SOLE 24 ORE”, erhöht um ........................... Punkte.
Sollte der gemäß den unter Punkt A)
genannten Kriterien berechnete Zinssatz jedoch höher als der gemäß
Punkt B) berechnete sein, wird für die darauffolgenden Jahre nach
Ablauf ein jährlicher Gleitzinssatz berechnet, und zwar nach den unter
Punkt B) beschriebenen Kriterien, beziehungsweise gleich dem Monatsdurchschnitt
des EURIBOR 6 Monate, Brief bezogen auf den Monat vor dem Referenzzeitraum,
laut Publikation in der Tageszeitung “IL SOLE 24 ORE”, erhöht um ...........................
Punkte.
Im zuletzt genannten Fall kommen die Parteien
ferner überein, daß:
- bei Änderung des EURIBOR-Satzes der Gesamtzinssatz
des vorliegenden Darlehensgeschäftes in gleichem Maße variiert
und demzufolge auch die Höhe des fälligen Ratenbetrages, der
monatlich an den Monatsdurchschnittswert des EURIBOR 6 Monate, Briefsatz
bezogen auf das Monat vor dem Referenzzeitraum, angepaßt wird.
- im Falle einer ungenehmigten Ratenzahlung durch
Kontobelastung, fällig oder avisiert, erfolgt die Anpassung bei der
nächsten Rate;
- falls die Erhebung und Veröffentlichung
des zuvor genannten Index seitens der Tageszeitung “IL SOLE 24 ORE” eingestellt
wird, ohne daß eine andere Tageszeitung diese periodischen Erhebung
durchführt, kommen die Parteien überein, daß die Indexierung
nach der jeweils gültigen PRIME RATE ABI erfolgt, PLUS oder MINUS
eines Spreadwertes, der gewährleistet, daß die erste indexierte
Rate der PRIME RATE ABI zum gleichen Zinssatz wie die letzte indexierte
EURIBOR-Rate berechnet wird.
Der so berechnete Spreadwert bleibt für
die Darlehenslaufzeit bestehen.
Sollte der mit den unter Punkt A) genannten Kriterien
erzielte Zinssatz mit dem unter dem Punkt B) berechneten Kriterien gleichwertig
sein, werden die Raten für die beiden Jahre nach Ablauf des zweiten
Jahres zu einem Festzinssatz berechnet, wie unter Punkt A) festgelegt,
beziehungsweise nach dem Zins Rate Swap (IRS) Brief 2 Jahre am letzten
Werktag des Monats vor dem Referenzzeitraum, laut Publikation in der Tageszeitung
“IL SOLE 24 ORE”, erhöht um ........................... Punkte.
3) Für die beiden Folgejahre nach Ablauf
des vierten Jahres und so weiter für die folgenden Zweijahreszeiträume:
Die Raten werden wie unter Abschnitt 2) beschrieben
berechnet.
(AUF DEM EINSCHREIBUNGSSCHEIN ANZUGEBEN)
ART. 4
Diese monatlichen Raten werden (derzeit) mit
Lit ................................ (bzw. Lire WIEDERH.) festgelegt und
sind mit Monatsletztem fällig.
Jede Rate setzt sich aus einem zunehmenden Kapitalanteil und einem abnehmenden Zinsenanteil zusammen, die aufgrund der restlichen graduellen Kapitalsumme berechnet werden; im Falle einer Änderung des Zinssatzes, der mit den unter Art. 3 genannten Kriterien und Modalitäten bestimmt wird, bleibt der zunehmende Kapitalanteil für jede der zuvor genannten Raten unverändert, entsprechend der Angaben im Rückzahlungsplan, der dem vorliegenden Vertrag unter dem Buchstaben “B” beigelegt wird; der Zinsanteil hingegen variiert in Abhängigkeit von den aktuellen Parametervariationen.
Die Darlehenstilgung beginnt mit ................................
Der ersten Rückzahlungsrate muß bis zum ..............................
und so weiter, nachgekommen werden und in der Folge von ...............
Monat zu ................... Monat ununterbrochen und in voller Höhe
bis zu vollständigen Tilgung des Darlehens.
Bis ........................... müssen
die Vortilgungszinsen ab heutigem Datum bis .......................bezahlt
werden, die gemäß dem Zinssatz unter Art. 3 berechnet werden.
ART. 5
Jede vom Darlehensempfänger, seinen Erben
und in irgendeiner Hinsicht berechtigten Nachfolgern fällige und nicht
bezahlte Summe, die mit vorliegendem Vertrag zusammenhängt, führt
zum Vollrecht zugunsten der Bank Verzugszinsen zu erheben und zwar im Verhältnis
von 3 Punkten über dem Zinssatz, nach dem sich das Geschäft bei
Auftreten der Zahlungsunfähigkeit orientiert, ab Fälligkeitstag
und bis zur vollständigen Regelung.
Die Verzugszinsen kommen nicht zu Anwendung,
wenn die Ratenzahlung innerhalb von fünf Tagen nach Fälligkeit
erfolgt.
Die Bank ist berechtigt, Zahlungen von
Ratenteilbeträgen vom ursprünglichen Schuldner, von Erben und
Erbfolgeberechtigten abzulehnen.
(AUF DEM EINSCHREIBUNGSSCHEIN ANZUGEBEN)
ART. 6
Um eine pünktliche Bezahlung des Darlehenskapitals
und die genaue Einhaltung der mit diesem Vertrag und den beiliegenden Vertragsbedingungen
verbundenen Verpflichtungen zu garantieren, gewähren der Darlehensempfänger
und/oder der Hypothekengeber - jeder für seine Rechte - eine Hypothek,
die im “Ufficio del Territorio di Servizio di Pubblicità Immobiliare”
(örtlich zuständigen Dienststelle des Grundbuchamtes) des Amtsbezirkes
...................... zu eigenen Lasten und zu Gunsten der Bank
in Form von folgender/n Immobilie/n .............. und allen nebenliegenden
und zusammenhängenden Gebäuden, Anbauten und Nebenräumen
eingetragen wird, und zwar mit allen damit zusammenhängenden Rechten
und was zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorliegt oder in der Folge hinzugefügt
oder übertragen wird und laut Gesetz als Grundbesitz angesehen und
eingeschätzt wird, auch wenn nicht ausdrücklich im vorliegenden
Vertrag näher bezeichnet:
BESCHREIBUNG DES GRUNDBESITZES
Sollten bereits Hypothekeneintragungen oder Belastungen
anderer Art bestehen, muß der Absatz wie nachfolgend unter Angabe
der bestehenden Belastungen geändert werden:
“mit Ausnahme von folgender/-en ........................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................,
die vom Darlehensempfänger verbindlich gelöscht werden.
oder:
mit Ausnahme von folgender/-en .........................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................,
deren Löschung im Gange ist.
oder:
mit Ausnahme von folgender/-en ........................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................,
die bestehen bleibt/ bleiben.”
Besagte Hypothek wird für eine Gesamtsumme
von LIT. ......................... (bzw. Lire WIEDERH.) eingeräumt,
und beinhaltet folgendes:
- das Darlehenskapital, die Zinsen und Vortilgungszinsen
- in einer Höhe, wie sie unter Art. 3 festgelegt wurden - die Summe
aller Monatsraten, die unbezahlt bleiben,
die vertraglich festgelegten Verzugszinsen auf
alle zum fälligen Zeitpunkt unbezahlten Summen;
- die der Bank zustehenden Beträge für
Anwalts-, Gerichts- und Einstellungskosten (einschließlich der Kosten
unter Absatz 1 des Art. 2855 c.c.) sowie außergerichtliche Kosten;
die Versicherungssummen, eventuelle Aufteilungsgebühren und
-kosten, Steuern, Abgaben und jeder andere Betrag, die für die Bank
ein Guthaben kraft Gesetzes oder vorliegenden Vertrages darstellen.
Die Eintragung muß vom Darlehensempfänger
und auf seine Kosten besorgt werden, wobei die Bank oder jeder von ihr
Beauftragte ermächtigt bleibt, die Eintragung - in Ermangelung - auf
Kosten des Darlehensempfängers ausführen zu lassen.
Die eingetragene Summe versteht sich um
das Recht gemäß Art. 39, Absatz 3 der erwähnten T.U. erhöht,
und zwar bis zum Höchstbetrag des gesamten effektiv schuldigen Betrages
infolge der Anwendung der Indexklauseln.
(AUF DEM EINSCHREIBUNGSSCHEIN ANZUGEBEN)
ART. 7
Kraft der Anwendbarkeit der Art. 38 und
folgende D.Lgs. vom 1/9/93 Nr. 385 und gemäß Art. 4 des Gesetzes
6/6/91 Nr. 175 wird bestätigt, daß der Wert des Grundbesitzes
gegebenenfalls mit Lire ............................ (bzw. Lire WIEDERH.)
festgelegt wird.
Die Bank ist auf jeden Fall bemächtigt,
im Falle einer Enteignung die Versteigerung des Grundbesitzes als Einzellos
oder parzellenweise zu fordern und im zweitgenannten Fall die Parzellenteilung
und die Verteilung des oben genannten Gesamtpreises auf die Parzellen;
all dies nach freien Maßstäben der Bank und ohne möglichen
Einspruch des Darlehensnehmers.
ART. 8
Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, das hypothekarisch
belastete Grundstück zu versichern und die Versicherung für die
gesamte Dauer des Darlehens beizubehalten und dieses gegen Brand-, Blitz-
und Explosionsschäden im allgemeinen in der Höhe von mindestens
Lit. ....................................... (bzw. Lire WIEDERH.) bei einer
von der Bank gutgeheißenen Versicherungsgesellschaft ...........
zu versichern.
ART.9
Hinsichtlich dessen, was unter Art. 13
der beiliegenden Vertragsbedingungen vorgesehen ist, gewährt der Darlehensnehmer
bei Rückzahlung innerhalb der ersten 5 Tilgungsjahre im Falle von
vorzeitiger, freiwilliger oder erzwungener Rückerstattung einen entsprechenden
Schadenersatz in der Höhe von 2,50% des vorzeitig zurückerstatteten
Betrages und von 2% für Rückzahlungen in den darauffolgenden
Jahren.
ART. 10
Der Darlehensnehmer entrichtet der Bank
folgende Summen:
A) Lit. ................................. (bzw.
Lire WIEDERH.)
zum Begleichen der Abgabe gemäß Abschnitt
IV des D.P.R. 29/9/73 Nr. 601 und nachfolgende Änderungen;
B) Lit. ................................. (bzw.
Lire WIEDERH.)
zur Begleichung der Untersuchungskosten.
ART. 11
In jeder Hinsicht wählen die Parteien ihren
Wohnsitz:
- was die Banca delle Marche S.p.A. anbelangt,
bei .................................................
- was den Darlehensempfänger und dritte
Hypothekengeber - Bürgen anbelangt, bei deren Anschrift, die im vorliegenden
Vertrag angegeben oder nachträglich per Einschreibebrief bekannt gegeben
werden kann, in Ermangelung im Bürgermeisteramt von ..............................
, mit deren ausdrücklichen Willenserklärung, daß die Bank
ohne jede Einwendung an den gewählten Wohnsitz des Darlehensempfängers
oder der Nachfolger jeden Titel sowie vollstreckbare Urkunden zustellen
lassen kann.
Für eventuell auftretende Streitfragen,
die mit diesem Vertrag zusammenhängen, ist das Gericht von ..................................
zuständig (vorbehalten der Bestimmungen der Art. 21 und 26 des c.p.c.).
Im Sinne der Hypothek wählen die Parteien
den Geschäftssitz der Banca delle Marche S.p.A. in Ancona, Via Menicucci
4/6 zu ihrem Wohnsitz.
ART. 12
Gemäß und mit den Wirkungen der Art.
117 und folgende der bereinigten Verfassung der Gesetze über das Bank-
und Kreditwesen wird dem vorliegenden Vertrag unter Buchstaben “C” eine
Tabelle beigelegt, auf der die Tarife für alle Aufwendungen und Vergütungen,
die hinsichtlich des vorliegenden Vertrages dem Darlehensempfänger
für die Darlehensdauer zurechenbar sind.
Der Darlehensempfänger nimmt zur Kenntnis,
daß - gemäß Absatz eins der Art. 117 der T.U. (zuvor genannte
Fassung über Bank- und Kreditwesen) - der amtierende Notar dafür
sorgen wird, der Partei eine authentische Abschrift des vorliegenden Vertrages,
einschließlich der Angaben zur eingetretenen Eintragung und
der erledigten Eintragungsformalitäten zukommen zu lassen.
Ferner erkennt der Darlehensempfänger
- gemäß Absatz eins der Art. 117 der T.U. (zuvor genannte Fassung
über Bank- und Kreditwesen) - ausdrücklich an, daß es während
der Dauer des Darlehens zu für ihn ungünstigen Änderungen
hinsichtlich des Kostenaufwandes in der beiliegenden Tabelle kommen kann.
Sollte der Darlehensempfänger im Laufe
des Darlehens Änderungen wünschen, die zum momentanen Zeitpunkt
noch nicht voraussehbar sind und zu den vertraglich festgelegten Bedingungen
und Normen, verpflichtet sich die Partei, alle erforderlichen Aufwendungen,
Gebühren und Unkosten im voraus zu entrichten.
Auf das Lesen des Inhalts der erwähnten
Beilage verzichten die Parteien ausdrücklich und einstimmig und erklären
mit meiner als Notar gegebenen Zustimmung, daß ihnen der Inhalt gut
bekannt ist.
ART. 13
Alle aktuellen und zukünftigen Unkosten,
die das im vorliegenden Vertrag genannte Darlehensgeschäft betreffen
oder damit zusammenhängen, gehen ausschließlich zu Lasten des
Darlehensempfängers.
Die Honorare, Bezahlungen und notariellen
Unkosten, die mit zuvor genanntem zusammenhängen, werden direkt vom
Darlehensempfänger beglichen und die Bank wird jeder Verantwortung
in dieser Hinsicht enthoben.
ART. 14
Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung
des vorliegenden Vertrages sowie der damit zusammenhängenden Handlungen
und Formalitäten, wird auf die Bestimmungen des D.P.R. 29. September
1973, Nr. 601 und folgende Änderungen verwiesen.
Die Parteien entbinden mit der Lesepflicht der
Beilagen und erklären, deren Inhalt genau zu kennen.