DIE FINANZIERUNG

Italienische Banken gewähren - auch an Ausländer - Kaufkredite in Höhe der Hälfte bis drei Viertel des geschätzten Wertes der Immobilie. Je höher diese Schätzung ausfällt, desto höher logischerweise der Kredit. Wir arbeiten mit einer Anzahl von beeidigten Schätzern zusammen, die nicht ausschließlich die strengen Maßstäbe des italienischen Marktes anlegen, sondern durchaus den Marktwert solcher lmmobilien auf dem Markt mit Ausländem im Auge haben...  Italienische Banken gewähren auch Kredite für Restaurierung bzw.Renovierung, oft bis zur Höhe der geschätzten Kosten. Hier wird meist ein verbindlicher Kostenvoranschlag eines Geometers zugrundegelegt. Unsere Geometer sind mit dieser Aufgabe bestens vertraut...

In Zeiten des Euro haben sich auch in Italien die Konditionen für die Kunden deutlich verbessert. Neuester Stand (1. Quartal 2002): Eine beträchtliche Anzahl von Bankinstituten in der Region Marche hat sich auf deutsche Kundschaft eingestellt und gewährt Sonderkonditionen. So zahlt man derzeit 1-1,5 % Zinsen über dem Eu-Ribor. Das bedeutet konkret: 4,5 -5  % effektiver Zins. Bei 100prozentigerAuszahlung. Ein Produkt der Banken heisst: "Fest auf zwei Jahre. Danach wird der Zins neu festgelegt". Die Banken  empfehlen derzeit bei sinkenden Zinsen einen Abschluss auf Gleitzins-Basis. Festzinssätze können beantragt werden. Hier muss man jedoch noch mit ca 6,2 Prozent Zins rechnen.  Es gibt Vergünstigungen für das erste Haus in Italien.  Die Hypothekenkredite werden gewährt auf 20 bis 30 Jahre je nach Lebensalter des Antragstellers. Bis 50 Jahre kann man noch mit 30 Jahren Laufzeit rechnen. Im Unterschied zu Deutschland können die Kredite bei minimalen Strafzinsen vorzeitig getilgt werden  (üblich ist etwa  2% auf den Restwert). Wichtigste Bedingung: Der Antragsteller muss den Nachweis führen,daß er in der Lage ist, die laufenden Zinsen und Tilgungsraten zu bezahlen, zum Beispiel durch Steuererklärungen, Bilanzen oder sonstige Einkommensnachweise. Hilfreich ist auch der Nachweis eines ständigen Kontos im Heimatland. In jedem Fall muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden, bei Eheleuten auch der Trauschein...
Unser Büro vermittelt solche Finanzierungen auf Honorarbasis (siehe Geschäftsbedingungen). Allerdings ausschliesslich an unsere eigenen Kunden, die bei uns für eine Immobilie abgeschlossen haben.
 

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Wer sich dafür interessiert: Hier ist das Muster eines typischen italienischen Hypothekenvertrages:
(Angaben in Lire sind natürlich durch € zu ersetzen)

EINHEITLICHER VERTRAG ÜBER GRUNDKREDIT
laut Verordnung Art. 38 und folgende der D. lgs. vom 1. September 1993, Nr. 385
(AUF DEM EINSCHREIBUNGSSCHEIN ANZUGEBEN)


 










R E P U B L I K  I T A L I E N
Im Jahr ..........................................., am .................. des Monats ................. in ........................., in den Räumlichkeiten von ...................... sind vor mir - Dott. ..............., Notar in ............................, eingetragen in der Notariatskammer von .............. - folgende Parteien erschienen:
- für die (Name der Bank)., mit Sitz in ............., Via ..........., Steuernummer ........, im Handelsregister von ........., der vom Gericht in ..... geführt wird, unter der Nummer ......eingetragen, Dachgesellschaft der Bankengruppe ......, eingetragen in der Bankenliste der Banca d’Italia unter der Nr. ......, mit einem Gesellschaftskapital von Lit. ........ und im Zuge dieses Vertrages “Bank” genannt, Herr ..........................................…………………………………………………
- für die andere Partei, die im Zuge dieses Vertrages  “DARLEHENSEMPFÄNGER” genannt wird, Herr……....................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................
- im Beisein des/der dritten Hypothekenbesteller/s, die im Zuge dieses Vertrages “DRITTE/R HYPOTHEKENBESTELLER” genannt wird/werden,  Herr/die Herren: ..........................................................................................................................................................................................................................................................................
- - im Beisein des Bürgen, Herrn:..........................................................................................................................................................................................................................................................................
Die erschienenen Parteien, deren Identität, Qualifizierung und vollen Geschäftsfähigkeit ich mich als Notar vergewissert habe, verzichten in ihrem und meinem Einverständnis auf Zeugenbeistand.
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Sollte dieser Vertrag im Beisein einer Drittseite als Bürge erfolgen, muß die Liste der erschienenen Parteien folgendermaßen erweitert werden:
 Derselbe Herr ................................................ in  der Eigenschaft als “Bürge” , erklärt sich Mitbürge des Darlehensempfängers und übernimmt dieselben Verpflichtungen hinsichtlich der Banca delle Marche S.p.A. (Kapitalkredit, Zinsen, Un- und Nebenkosten) und verspricht ausdrücklich, dieselben Verpflichtungen zu erfüllen, falls der Hauptschuldner diesen gänzlich oder teilweise nicht nachkommt. Zu diesem Zweck verzichtet der Bürge auf das Recht der vorgängigen Vorausklage des Hauptschuldners sowie auf die vorgängige Inanspruchnahme des Sicherungsgutes. Er entbindet die Banca delle Marche S.p.A. ausdrücklich davon, Klage zu erheben und gegen den Hauptschuldner zu führen, unter Verzicht auf die unter Art. 1957 c.c. genannten und ihm zustehenden Rechte. Ferner verzichtet der Bürge auf das Rücktritts-  und Eintrittsrecht zum Nachteil der Kreditansprüche,  die von der Banca delle Marche S.p.A. geltend gemacht werden, und zu deren Gunsten er jede eigene Forderung zurückstellt.
Ferner bestätigt er im voraus, daß die Bürgschaft auch dann mit voller Wirkung aufrecht erhalten bleibt, wenn das Eintreten der Rechte und Vorrechte der Banca delle Marche S.p.A. nicht erfolgt, dies in ausdrücklicher Abweichung von den Vorschriften der Art. 1955 und 2869 c.c.
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VORAUSGESCHICKT WIRD,
- daß die Bank, nachdem der vom Darlehensempfänger gestellte Antrag und die vorgelegte Dokumentation geprüft wurden, aufgrund der Art. 38 und folgende der D.lgs. 1/9/93, Nr. 386 - bereinigte Fassung der Gesetze über das Bank- und Kreditwesen - nachfolgend T.U. genannt, in Übereinstimmung mit nachfolgend aufgeführten Bedingungen ein Darlehen in der Höhe von Lit ........................................... eingeräumt.
- daß, der Darlehensempfänger - laut Art. 25 der Gesetzesvorschrift vom 6/2/96, Nr. 52 - als Konsument/NICHT als Konsument einzustufen ist.

Mit vorliegendem Vertrag wird folgendes vereinbart und festgesetzt:

ART. 1
Das Darlehen wird dem annehmenden Darlehensempfänger, gemäß den Vorschriften über Bodenkredit unter Art. 38 und folgende der T.U., mit den Bedingungen, Verpflichtungen und Voraussetzungen gewährt, die sich aus den Gesetzesvorschriften, dem vorliegenden Vertrag und den Vertragsbedingungen der allgemeinen Bedingungen ergeben, welche - von den vertragschließenden Parteien und von mir als Notar unterzeichnet - unter dem Buchstaben “A” beigelegt werden und wesentlicher sowie integrierender Bestandteil dieses Vertrages sind; die Parteien bestätigen, diese aufgrund einer zuvor erhaltenen Kopie gut zu kennen und vollständig zu akzeptieren.
Der Darlehensempfänger bestätigt, bei Vertragsunterzeichnung von der Bank und durch deren Vertreter die Summe von
LIT ................................ (bzw. Lire WIEDERH.) als Darlehen erhalten zu haben und quittiert dies.

ART. 2
Der Darlehensempfänger verpflichtet sich mit vorliegendem Vertrag gleichfalls dazu, die Darlehenssumme, ausschließlich der unter Punkt A) und B) des nachfolgenden Artikels 10 genannten Summen zurückzuerstatten, die als unverzinsliche Garantiehinterlage zwecks Erfüllung aller Verpflichtungen dienen, die sich für ihn aus vorliegendem Vertrag und entsprechenden Beilagen ergeben.
 Diese Garantiehinterlage kann ausgelöst werden, vorbehaltlich des Rückbehaltungsrechts mit Rückgriffsrecht auf den Besitz, das der Bank ausdrücklich zugesprochen wird,  und unter der Bedingung, daß der Darlehensempfänger innerhalb von 30 Tagen ab heutigem Datum nachfolgende Vorkehrungen trifft:
- Beibringung von zwei beglaubigen Abschriften des vorliegenden Vertrages, davon eine in vollstreckbarer Form;
- Beibringung der Unterlagen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Hypothekeneintragung als Absicherung für das vorliegende Geschäft;
- Beibringung einer Kopie der Schadensversicherung zugunsten der Bank gegen Brände, die durch Blitz oder Explosion im allgemeinen entstehen; diesbezüglich siehe Artikel 8 des vorliegenden Vertrages;
- Nachweis, daß der Darlehensempfänger und/oder der/die dritte/-n Bürge/-n dem Vertrag ordnungsgemäß beigewohnt hat/haben und über uneingeschränkten und unbelasteten  Rechtsgenuß verfügt/-en bis zu einem Zeitpunkt, der 10 Tage nach der Bekanntmachung der zuvor erwähnten Hypothekformalitäten einschließt.
- Erfüllung aller anderen Bedingungen, die im vorliegenden Vertrag und den entsprechenden Beilagen festgelegt wurden.
 Nach ungenutztem Ablauf des zuvor genannten Termins, kann die Bank den Vertrag wegen Nichterfüllung seitens des Darlehensempfängers als aufgehoben ansehen und die Garantiehinterlage definitiv einziehen, unbeschadet des Rechts auf eventuellen Schadenersatz.
 Im Falle einer Vertragsauflösung wie unter zuvor genanntem Punkt, ist die Bank schon jetzt berechtigt, die Kaution erstrangig zur Begleichung von Steuern und Unkosten zu verwenden, die auf jeden Fall mit diesem Darlehen zusammenhängen und daher zur vorzeitigen Löschung des Darlehens dienen.
 Sollte die Garantiehinterlage für zuvor genannte Maßnahmen  oder zur Begleichung von Nebenforderungen und Zahlungen, Hypothekenlöschung und andere damit zusammenhängende Handlungen nicht ausreichend sein, verpflichtet sich der Darlehensempfänger auch für seine Rechtsnachfolger, der Bank die zu diesem Zweck notwendige Summe ohne Aufschub zu bezahlen.

 Es wird bestätigt, daß auf Antrag des Darlehensempfängers die Freigabe der Summe durch Gutschrift auf das Konto Nr. ............................., das auf den Namen des Darlehensempfänger bei der Banca delle Marche S.p.A. in der Filiale ...................................... läuft, mit für die Bank befreiender Wirkung erfolgt.

ART. 3
Der Darlehensempfänger verbürgt sich und seine Erfolgeberechtigten solidarisch und zur ungeteilten Hand, der Bank, die mittels anwesendem Vertreter annimmt, die zuvor genannte Gesamtsumme von LIT ............................. (bzw. Lire WIEDERH.) zurückzuerstatten,
und zwar mit einem Abzahlungssystem in ......................Jahren (WIEDERH.)
durch Zahlung von  ................... (WIEDERH.) nachträglichen, gleichen und konstanten Monatszahlungen. Der jährlichen Nominalzinssatz, aufgrund dessen die Raten berechnet werden,  wird gemäß nachfolgenden Abschnitten 1), 2), 3) festgelegt.
1) Für die ersten zwei Jahre ab Tilgungsbeginn:
zu einem FESTZINSSATZ von 3,75%. Eventuelle Vortilgungszinsen werden zu einem Festzinssatz von 3,75% berechnet.

2) Für die beiden Jahre nach Ablauf des zweiten Jahres:
Die Festlegung der Rate erfolgt gemäß:

A) Zinssatz Rate Swap (IRS) Brief 2 Jahre am letzten Werktag des Monats vor dem Referenzzeitraum, laut Publikation in der Tageszeitung “IL SOLE 24 ORE”, erhöht um ........................... Punkte.

B) Monatsdurchschnitt EURIBOR 6 Monate, Brief bezogen auf das Monat vor dem Referenzzeitraum, laut Publikation in der Tageszeitung “IL SOLE 24 ORE”, erhöht um ........................... Punkte.

Sollte der Zinssatz, der mit den unter Punkt A) genannten Kriterien berechnet wurde,  unter dem Zinssatz liegen, der mit der Berechnung laut Punkt B) erzielt wird, werden die Raten für die beiden Jahre nach Ablaufen des zweiten Jahres zu einem Festzinssatz berechnet, so wie unter Punkt A) festgelegt, beziehungsweise gleich dem Zinssatz Rate Swap (IRS) Brief 2 Jahre, am letzten Werktag des Monats vor dem Referenzzeitraum, laut Publikation in der Tageszeitung “IL SOLE 24 ORE”, erhöht um ........................... Punkte.

Sollte der gemäß den unter Punkt A) genannten Kriterien berechnete Zinssatz jedoch höher als der gemäß Punkt B) berechnete sein, wird für die darauffolgenden Jahre nach Ablauf ein jährlicher Gleitzinssatz berechnet, und zwar nach den unter Punkt B) beschriebenen Kriterien, beziehungsweise gleich dem Monatsdurchschnitt des EURIBOR 6 Monate, Brief bezogen auf den Monat vor dem Referenzzeitraum, laut Publikation in der Tageszeitung “IL SOLE 24 ORE”, erhöht um ........................... Punkte.
Im zuletzt genannten Fall kommen die Parteien ferner überein, daß:
- bei Änderung des EURIBOR-Satzes der Gesamtzinssatz des vorliegenden Darlehensgeschäftes in gleichem Maße variiert und demzufolge auch die Höhe des fälligen Ratenbetrages, der monatlich an den Monatsdurchschnittswert des EURIBOR 6 Monate, Briefsatz bezogen auf das Monat vor dem Referenzzeitraum, angepaßt wird.
- im Falle einer ungenehmigten Ratenzahlung durch Kontobelastung, fällig oder avisiert, erfolgt die Anpassung bei der nächsten Rate;
- falls die Erhebung und Veröffentlichung des zuvor genannten Index seitens der Tageszeitung “IL SOLE 24 ORE” eingestellt wird, ohne daß eine andere Tageszeitung diese periodischen Erhebung durchführt, kommen die Parteien überein, daß die Indexierung nach der jeweils gültigen PRIME RATE ABI erfolgt, PLUS oder MINUS eines Spreadwertes, der gewährleistet, daß die erste indexierte Rate der PRIME RATE ABI zum gleichen Zinssatz wie die letzte indexierte EURIBOR-Rate berechnet wird.
 Der so berechnete Spreadwert bleibt für die Darlehenslaufzeit bestehen.

Sollte der mit den unter Punkt A) genannten Kriterien erzielte Zinssatz mit dem unter dem Punkt B) berechneten Kriterien gleichwertig sein, werden die Raten für die beiden Jahre nach Ablauf des zweiten Jahres zu einem Festzinssatz berechnet, wie unter Punkt A) festgelegt, beziehungsweise nach dem Zins Rate Swap (IRS) Brief 2 Jahre am letzten Werktag des Monats vor dem Referenzzeitraum, laut Publikation in der Tageszeitung “IL SOLE 24 ORE”, erhöht um ........................... Punkte.
 

3) Für die beiden Folgejahre nach Ablauf des vierten Jahres und so weiter für die folgenden Zweijahreszeiträume:
Die Raten werden wie unter Abschnitt 2) beschrieben berechnet.

(AUF DEM EINSCHREIBUNGSSCHEIN ANZUGEBEN)

ART. 4
Diese monatlichen Raten werden (derzeit) mit Lit ................................ (bzw. Lire WIEDERH.) festgelegt und sind mit Monatsletztem fällig.

 Jede Rate setzt sich aus einem zunehmenden Kapitalanteil und einem abnehmenden Zinsenanteil zusammen, die aufgrund der restlichen graduellen Kapitalsumme berechnet werden; im Falle einer Änderung des Zinssatzes, der mit den unter Art. 3 genannten Kriterien und Modalitäten bestimmt wird, bleibt der zunehmende Kapitalanteil für jede der zuvor genannten Raten unverändert, entsprechend der Angaben im Rückzahlungsplan, der dem vorliegenden Vertrag unter dem Buchstaben “B” beigelegt wird; der Zinsanteil hingegen variiert in Abhängigkeit von den aktuellen Parametervariationen.

 Die Darlehenstilgung beginnt mit ................................ Der ersten Rückzahlungsrate muß bis zum .............................. und so weiter, nachgekommen werden und in der Folge  von  ............... Monat zu ................... Monat ununterbrochen und in voller Höhe bis zu vollständigen Tilgung des Darlehens.
 Bis ........................... müssen die Vortilgungszinsen ab heutigem Datum bis .......................bezahlt werden, die gemäß dem Zinssatz unter Art. 3 berechnet werden.

ART. 5
Jede vom Darlehensempfänger, seinen Erben und in irgendeiner Hinsicht berechtigten Nachfolgern fällige und nicht bezahlte Summe, die mit vorliegendem Vertrag zusammenhängt, führt zum Vollrecht zugunsten der Bank Verzugszinsen zu erheben und zwar im Verhältnis von 3 Punkten über dem Zinssatz, nach dem sich das Geschäft bei Auftreten der Zahlungsunfähigkeit orientiert, ab Fälligkeitstag und bis zur vollständigen Regelung.
 Die Verzugszinsen kommen nicht zu Anwendung, wenn die Ratenzahlung innerhalb von fünf Tagen nach Fälligkeit erfolgt.
 Die Bank ist berechtigt, Zahlungen von Ratenteilbeträgen vom ursprünglichen Schuldner, von Erben und Erbfolgeberechtigten abzulehnen.
(AUF DEM EINSCHREIBUNGSSCHEIN ANZUGEBEN)

ART. 6
 Um eine pünktliche Bezahlung des Darlehenskapitals und die genaue Einhaltung der mit diesem Vertrag und den beiliegenden Vertragsbedingungen verbundenen Verpflichtungen zu garantieren, gewähren der Darlehensempfänger und/oder der Hypothekengeber - jeder für seine Rechte - eine Hypothek, die im  “Ufficio del Territorio di Servizio di Pubblicità Immobiliare” (örtlich zuständigen Dienststelle des Grundbuchamtes) des Amtsbezirkes ...................... zu eigenen Lasten und zu Gunsten der Bank  in Form von folgender/n Immobilie/n  .............. und allen nebenliegenden und zusammenhängenden Gebäuden, Anbauten und Nebenräumen eingetragen wird, und zwar mit allen damit zusammenhängenden Rechten und was zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorliegt oder in der Folge hinzugefügt oder übertragen wird und laut Gesetz als Grundbesitz angesehen und eingeschätzt wird, auch wenn nicht ausdrücklich im vorliegenden Vertrag näher bezeichnet:

BESCHREIBUNG DES GRUNDBESITZES

Sollten bereits Hypothekeneintragungen oder Belastungen anderer Art bestehen, muß der Absatz wie nachfolgend unter Angabe der bestehenden Belastungen geändert werden:
“mit Ausnahme von folgender/-en ........................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................, die vom Darlehensempfänger verbindlich gelöscht werden.
oder:
mit Ausnahme von folgender/-en ........................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................., deren Löschung im Gange ist.
oder:
mit Ausnahme von folgender/-en ........................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................, die bestehen bleibt/ bleiben.”

 Besagte Hypothek wird für eine Gesamtsumme von LIT. ......................... (bzw. Lire WIEDERH.) eingeräumt,
und beinhaltet folgendes:
- das Darlehenskapital, die Zinsen und Vortilgungszinsen - in einer Höhe, wie sie unter Art. 3 festgelegt wurden - die Summe aller Monatsraten, die unbezahlt bleiben,
die vertraglich festgelegten Verzugszinsen auf alle zum fälligen Zeitpunkt unbezahlten Summen;
- die der Bank zustehenden Beträge für Anwalts-, Gerichts- und Einstellungskosten (einschließlich der Kosten unter Absatz 1 des Art. 2855 c.c.) sowie außergerichtliche Kosten; die Versicherungssummen,  eventuelle Aufteilungsgebühren und -kosten, Steuern, Abgaben und jeder andere Betrag, die für die Bank ein Guthaben kraft Gesetzes oder vorliegenden Vertrages darstellen.
 Die Eintragung muß vom Darlehensempfänger und auf seine Kosten besorgt werden, wobei die Bank oder jeder von ihr Beauftragte ermächtigt bleibt, die Eintragung - in Ermangelung - auf Kosten des Darlehensempfängers ausführen zu lassen.
 Die eingetragene Summe versteht sich um das Recht gemäß Art. 39, Absatz 3 der erwähnten T.U. erhöht, und zwar bis zum Höchstbetrag des gesamten effektiv schuldigen Betrages infolge der Anwendung der Indexklauseln.
(AUF DEM EINSCHREIBUNGSSCHEIN ANZUGEBEN)

ART. 7
 Kraft der Anwendbarkeit der Art. 38 und folgende D.Lgs. vom 1/9/93 Nr. 385 und gemäß Art. 4 des Gesetzes 6/6/91 Nr. 175 wird bestätigt, daß der Wert des Grundbesitzes gegebenenfalls mit Lire ............................ (bzw. Lire WIEDERH.) festgelegt wird.
 Die Bank ist auf jeden Fall bemächtigt, im Falle einer Enteignung die Versteigerung des Grundbesitzes als Einzellos oder parzellenweise zu fordern und im zweitgenannten Fall die Parzellenteilung und die Verteilung des oben genannten Gesamtpreises auf die Parzellen; all dies nach freien Maßstäben der Bank und ohne möglichen Einspruch des Darlehensnehmers.

ART. 8
Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, das hypothekarisch belastete Grundstück zu versichern und die Versicherung für die gesamte Dauer des Darlehens beizubehalten und dieses gegen Brand-, Blitz- und Explosionsschäden im allgemeinen in der Höhe von mindestens Lit. ....................................... (bzw. Lire WIEDERH.) bei einer von der Bank gutgeheißenen Versicherungsgesellschaft ........... zu versichern.

ART.9
 Hinsichtlich dessen, was unter Art. 13 der beiliegenden Vertragsbedingungen vorgesehen ist, gewährt der Darlehensnehmer  bei Rückzahlung innerhalb der ersten 5 Tilgungsjahre im Falle von vorzeitiger, freiwilliger oder erzwungener Rückerstattung einen entsprechenden Schadenersatz in der Höhe von 2,50% des vorzeitig zurückerstatteten Betrages und von 2% für Rückzahlungen in den darauffolgenden Jahren.

ART. 10
 Der Darlehensnehmer entrichtet der Bank folgende Summen:
A) Lit. ................................. (bzw. Lire WIEDERH.)
zum Begleichen der Abgabe gemäß Abschnitt IV des D.P.R. 29/9/73 Nr. 601 und nachfolgende Änderungen;
B) Lit. ................................. (bzw. Lire WIEDERH.)
zur Begleichung der Untersuchungskosten.

ART. 11
In jeder Hinsicht wählen die Parteien ihren Wohnsitz:
- was die Banca delle Marche S.p.A. anbelangt,  bei .................................................
- was den Darlehensempfänger und dritte Hypothekengeber - Bürgen anbelangt, bei deren Anschrift, die im vorliegenden Vertrag angegeben oder nachträglich per Einschreibebrief bekannt gegeben werden kann, in Ermangelung im Bürgermeisteramt von .............................. , mit deren ausdrücklichen Willenserklärung, daß die Bank ohne jede Einwendung an den gewählten Wohnsitz des Darlehensempfängers oder der Nachfolger jeden Titel sowie vollstreckbare Urkunden zustellen lassen kann.
Für eventuell auftretende Streitfragen, die mit diesem Vertrag zusammenhängen, ist das Gericht von .................................. zuständig (vorbehalten der Bestimmungen der Art. 21 und 26 des c.p.c.).
Im Sinne der Hypothek wählen die Parteien den Geschäftssitz der Banca delle Marche S.p.A. in Ancona, Via Menicucci 4/6 zu ihrem Wohnsitz.

ART. 12
Gemäß und mit den Wirkungen der Art. 117 und folgende der bereinigten Verfassung der Gesetze über das Bank- und Kreditwesen wird dem vorliegenden Vertrag unter Buchstaben “C” eine Tabelle beigelegt, auf der die Tarife für alle Aufwendungen und Vergütungen, die hinsichtlich des vorliegenden Vertrages dem Darlehensempfänger für die Darlehensdauer zurechenbar sind.
 Der Darlehensempfänger nimmt zur Kenntnis, daß - gemäß Absatz eins der Art. 117 der T.U. (zuvor genannte Fassung über Bank- und Kreditwesen) - der amtierende Notar dafür sorgen wird, der Partei eine authentische Abschrift des vorliegenden Vertrages, einschließlich  der Angaben zur eingetretenen Eintragung und der erledigten Eintragungsformalitäten zukommen zu lassen.
 Ferner erkennt der Darlehensempfänger - gemäß Absatz eins der Art. 117 der T.U. (zuvor genannte Fassung über Bank- und Kreditwesen) - ausdrücklich an, daß es während der Dauer des Darlehens zu für ihn ungünstigen Änderungen hinsichtlich des Kostenaufwandes in der beiliegenden Tabelle kommen kann.
 Sollte der Darlehensempfänger im Laufe des Darlehens Änderungen wünschen, die zum momentanen Zeitpunkt noch nicht voraussehbar sind und zu den vertraglich festgelegten Bedingungen und Normen, verpflichtet sich die Partei, alle erforderlichen Aufwendungen, Gebühren und Unkosten im voraus zu entrichten.
 Auf das Lesen des Inhalts der erwähnten Beilage verzichten die Parteien ausdrücklich und einstimmig und erklären mit meiner als Notar gegebenen Zustimmung, daß ihnen der Inhalt gut bekannt ist.

ART. 13
 Alle aktuellen und zukünftigen Unkosten, die das im vorliegenden Vertrag genannte Darlehensgeschäft betreffen oder damit zusammenhängen, gehen ausschließlich zu Lasten des Darlehensempfängers.
 Die Honorare, Bezahlungen und notariellen Unkosten, die mit zuvor genanntem zusammenhängen, werden direkt vom Darlehensempfänger beglichen und die Bank wird jeder Verantwortung in dieser Hinsicht enthoben.

ART. 14
 Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung des vorliegenden Vertrages sowie der damit zusammenhängenden Handlungen und Formalitäten, wird auf die Bestimmungen des D.P.R. 29. September 1973, Nr. 601 und folgende Änderungen verwiesen.

Die Parteien entbinden mit der Lesepflicht der Beilagen und erklären, deren Inhalt genau zu kennen.
 

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