Wir können Ihnen übrigens auch helfen, mögliche Sprachbarrieren im Umgang mit dem Geometer zu überwinden: Wir empfehlen unter anderen ein hier ansässiges zweisprachiges deutsches Ehepaar, das zwischen Ihnen und dem Geometer vermittelt und notwendige Botschaften und Aufträge per Fax hin- und herübersetzt. Aber auch der direkte Kontakt ist möglich, seit die deutsche und die italienische Telecom Simultan-Dolmetscher zur Verfügung stellen, die während des Telefonats mithören und sofort übersetzen. Unser deutsches Ehepaar kann Ihnen jedoch auch behilflich sein bei Verwaltung, Beaufsichtigung und eventuell Vermietung Ihres fertigen Hauses und kann sonstige Dienstleistungen verrichten, von denen Rasenmähen, Lüften und Beaufsichtigen nicht die unwichtigsten sind.
Hauskauf in Italien ist Traditions-und Vertrauenssache. Es macht wenig Sinn, deutsche Maßstäbe anzulegen oder gar deutsche Rechtspersonen einzuschalten, es sei denn, diese wären mit den hiesigen Gegebenheiten und Usancen absolut vertraut.
Rechtsanwälte werden in Italien fast ausschließlich mit Rechtsstreitigkeiten betraut. Viele Funktionen, die Rechtsanwälte in Deutschland wahrnehmen, hat hierzulande der Notar übernommen. Der legt seinen Berufsstolz hinein, möglichst viele Abschlüsse reibungslos zu tätigen, während das Berufsverständnis der meisten Anwälte in Italien darin besteht, möglichst aus jeder Anfrage gleich einen Fall zu machen. Je komplizierter, desto besser. Schließlich werden italienische Anwälte nicht, wie in Deutschland, nach einer Gebührenordnung bezahlt, die sich nach dem Streitwert richtet, sondern nach der Dauer des Verfahrens...
Für den einwandfreien und sauberen Ablauf des Kaufes bürgt die persönlich haftende Figur des Notars ebenso wie die Einschaltung unseres Büros.
Und wie schon gesagt: Ihr neues Haus in der Marche gehört lhnen ebenso sicher wie ein Haus, das Sie in Deutschland erworben hätten. Eine gute Möglichkeit für Sie, Reibungslosigkeit und Seriosität der für Sie sicher verwirrenden Vorgänge zu überprüfen, ist der Kontakt mit unseren zufriedenen Kunden, die all das mit unserer Assistenz bereits erfolgreich hinter sich gebracht haben und nun glückliche Hausbesitzer sind. Auf Anfrage halten wir deshalb für künftige Kunden eine Referenzliste bereit.
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Was geschieht, wenn Sie sich zum Kauf entschließen?
Nun, normalerweise geht man zum Notar und schließt
einen Compromesso. Das ist eine Prozedur, die wir genau vorbereiten und
für die wir alle erforderlichen Unterlagen besorgen.
Es ist aber auch möglich daß Sie sich
nicht gleich vor Ort zum Kauf entschließen können und sich erst
noch in Ruhe zu Hause beraten wollen. In diesem Falle können Sie,
nachdem Ihr Entschluss gefallen ist, mit uns einen Agenturvertrag schließen,
in dem die wesentlichen Teile des Compromesso bereits enthalten sind. Auf
diese Weise sichern Sie sich die Immobilie ohne sofort wieder eine Italienreise
antreten zu müssen. Dieser Agenturvertrag ist zeitlich befristet bis
zum Compromesso.
Diesen Agenturvertrag können Sie mit uns
von zuhause aus per Fax oder email abschließen. Als Enrsthaftigkeitsnachweis
und zur Bekräftigung lassen Sie uns LIT 20.000.000 (umgerechnet DM
20.000) per Scheck und Kurier zukommen.Den Kurier besorgen wir. Diese
Anzahlung wird beim Compromesso verrechnet. Weiter untern finden Sie ein
Muster dieses Agenturvertrages.
Wir werden nun unsererseits die mit dem Verkäufer
bei Auftragserteilung abgeschlossene
unwiderrufliche Verkaufserklärung (Promessa
di Vendita Irrevocabile) unterzeichnen und ihm Ihre Anzahlung sowie einen
Scheck von uns über den Rest der Compromesso-Summe überreichen.
Dieser Scheck wird am Tage des Compromesso fällig und bedeutet auch
von unserer Seite einen Vertrauensvorschuss.
Jetzt können Sie innerhalb der vereinbarten
Zeit bis zum Compromesso in Ruhe alle Vorbereitungen treffen, ehe Sie dann
zum Notarstermin noch einmal hierherkommen. Theoretisch könnten Sie
auch einen Dritten bevollmächtigen, den Compromesso in Ihrem Namen
abzuschließen, falls Sie nicht abkömmlich sind. Das bedarf keiner
besonderen Form. Möglich ist es sogar, sich beim Endvertrag vertreten
zu lassen. In diesem Falle müssten Sie den Bevollmächtigten aber
mit einer Sondervollmacht ausstatten, die an eine bestimmte Form gebunden
ist und die vor dem Notar eines italienischen Konsulats abgegeben werden
muss. Den Wortlaut einer solchen Vollmacht stellen wir Ihnen selbstverständlich
mit allen Details zur Verfügung.
Viele Kunden haben uns bzw. ein Mitglied unsres
Hauses mit einer solchen Vollmacht ausgestattet, wenn von vornherein feststand,
daß sich der Kunde beim Endvertrag vertreten lassen möchte oder
muss. Ein Service, der bei uns Geschäfstsroutine ist.